AGB

Allgemeines

Personen unter 18 Jahren werden nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und Kopien des Lichtbildausweises des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten tätowiert. Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss dabei anwesend sein.

Personen unter 16 Jahren werden in der blekksmie nicht tätowiert. Ebenso werden Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Schwangere und Stillende, Bluter, HIV- und Hepatitis-Patienten nicht tätowiert.

Der Kunde hat die Pflicht den Tätowierer über Allergien, chronische Erkrankungen, bestehende Medikation und Arzneimittelunverträglichkeit zu informieren. Sollte der Auftraggeber wider Besserwissen Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich das Tattoo Studio das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern.

Der Kunde verpflichtet sich den Pflegeanweisungen zur Nachsorge nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten.

Die blekksmie behält sich vor Tattoo Wünsche ohne Begründung abzulehnen. Dies gilt vor allem für unpassende Körperstellen und politische Motive. Zu dem hat sich die blekksmie auf Tattoos im nordischen Stil und fotorealistische Tiere spezialisiert. Dazu gehören Knotwork-Arbeiten in verschiedenen Stilen, Dotting, Figuren aus der nordischen Mythologie etc. Alle Motive, welche außerhalb dieses Gebietes liegen können ebenso abgelehnt werden.

Der Kunde darf Motivvorlagen mitbringen, allerdings werden in der blekksmie Motive nicht 1:1 übernommen. Motivvorlagen dienen lediglich als Inspiration, das eigentliche Motiv wird dann Frei Hand auf die Stelle gezeichnet oder als Stencil auf die Haut gebracht, bevor es tätowiert wird. In der Regel erstellen wir in der blekksmie keine vorab Motive auf Papier.

Der Kunde verpflichtet sich während seines Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.

Terminvereinbarung und Anzahlung

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zu Stande, wenn der Kunde einen Termin vereinbart und die Anzahlung geleistet hat. Durch das Zahlen der Anzahlung ist die Beauftragung nachgewiesen. Termine werden nach Absegnen des Motives entweder telefonisch oder vor Ort im Studio vereinbart. Jeder Kunde ist dazu verpflichtet eine Anzahlung zu leisten. Ausgenommen davon sind Kunden bei besonderen Events, wie Mittelaltermärkten oder Flashdays. Die Höhe der Anzahlung bemisst sich an der Dauer und der Größe des Tattoos und beträgt zwischen 50€ und 100€. Wird der Termin im Studio vereinbart, so ist die Anzahlung bar zu bezahlen. Bei Terminvergabe am Telefon ist die Anzahlung innerhalb der nächsten 7 Tage zu überweisen. In beiden Fällen ist die Anzahlung ein Jahr gültig und wird bei Projekten, welche mehrere Sitzungen dauern, bei der letzten Sitzung mit dem noch zu zahlendem Betrag verrechnet. Sollte einer der vereinbarten Termine nicht eingehalten werden, muss er mindesten 48 Stunden vorher schriftlich oder telefonisch abgesagt werden. Ansonsten verfällt der Termin und die Anzahlung wird nicht rückerstattet. Bei Unverschulden sind Ausnahmen möglich. Die Anzahlung kann bei rechtzeitigem Absagen eines Termins zurückerstattet werden.

Bei einer Verspätung am Termin hat der Kunde uns darüber zu informieren, wann er vor Ort sein wird. Je nach Dauer der Verspätung kann es sein, dass der Termin nicht stattfinden kann und ein neuer vereinbart werden muss, oder die Anzahlung einbehalten wird. Muss der Termin aus Krankheitsgründen des Tätowierers abgesagt werden, so hat er so früh wie möglich dem Kunden abzusagen und zeitnah einen neuen Termin anzubieten.

Absagen

Absagen müssen über die offiziellen blekksmie-Kanäle erfolgen. Dem zu Folge werden Absagen berücksichtigt, die entweder telefonisch, per Mail, über Facebook oder über Instagram erfolgen. Absagen auf den privaten Kanälen, wie Whatsapp oder Nachrichten über die privaten Social-Media-Accounts werden nicht berücksichtigt. Zudem müssen Absagen mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen. Absagen, die uns samstags oder sonntags erreichen werden ebenso nicht berücksichtigt. Bei Unverschulden sind Ausnahmen möglich. Wird ein Termin nicht gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesagt, wird die Anzahlung einbehalten und eine neue Anzahlung ist innerhalb einer Woche nach Vereinbarung eines neuen Termins zu zahlen.

Preis und Bezahlung

In der blekksmie wird nach der Dauer des Stechens berechnet. Deswegen kann vorab kein genauer Preis genannt werden. In einigen Fällen ist es möglich den Preis vorab abzuschätzen, allerdings sind diese Angaben ohne Gewähr. Während des Stechens läuft eine Stoppuhr mit, welche bei Pausen pausiert wird. Gemessen wird sowohl die Zeichenzeit, als auch die Stechzeit. Danach wird der Preis anhand der gemessenen Zeit berechnet. Jede Sitzung ist anschließend bar im Studio zu zahlen. Auch bei einem Projekt, welches erst nach mehreren Sitzungen beendet ist, ist jede Sitzung einzeln zu zahlen und nicht erst bei der Finalisierung des Projekts. Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungspreise sind in Euro inklusive 19% MwSt.

Nachstechen

Ein einmaliges Nachstechen ist nach Abheilen des Tattoos kostenfrei möglich. Unter Nachstechen versteht man die punktuelle Nachbesserung kleiner Makel am Tattoo, wie beispielsweise einen Bruch in einer Linie, aufgrund zu geringer Stichtiefe. Die Beanstandung und Terminvereinbarung muss innerhalb von 3 Monaten stattfinden. Sollten die Makel aufgrund eines Fehlers des Kunden in der Nachsorge zustande gekommen sein (wie beispielsweise dem Abkratzen der Kruste) ist das Nachstechen nicht kostenfrei.

Hygiene und Nachbehandlung

Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln zum Tätowieren verwendet. Über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge eines Tattoos wird ausführlich aufgeklärt und beraten. Für Beratung und Fragen steht die blekksmie während der Öffnungszeiten im Studio zur Verfügung.

Gutscheine

  1. Gutscheine können nur für in der blekksmie angebotenen Motive eingelöst werden.
    1. Angebotene Motive sind Motive im nordisch, traditionellen bzw. historischen Stil. Beispiele für den eigenen und spezialisierten Stil von Ami Henne können online oder vor Ort im Tattooshop eingesehen werden
    2. Der Tattooartist behält sich vor Motive abzulehnen, die nicht zu diesem speziellen Stil passen.
  2. Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
  3. Das Guthaben, oder gegebenenfalls Restguthaben kann nicht ausbezahlt werden.
  4. Der Erwerb oder Besitz eines Gutscheins berechtigt nicht automatisch zu einem Tattootermin. Die blekksmie hat ein eigenes System zur Vergabe von Terminen, das zu beachten ist.
    1. Informationen zu diesem System können auf der Website eingesehen werden oder persönlich vor Ort, telefonisch oder schriftlich erfragt werden.
    2. Es besteht die Möglichkeit seine Mail Adresse zu hinterlassen um dem „Bookingalert“ hinzugefügt zu werden. In diesem Fall erhält man rechtzeitig eine Mail mit weiteren Infos und dem Datum des Bookingtages.
  5. Gutscheine sind auf einen Wert von 500€ pro Person begrenzt. (Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.)

Gewährleistung

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden. Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht gehaftet. Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge, Unverträglichkeit oder aus anderen Gründen können weder Künstler noch Firma zur Rechenschaft gezogen werden. Die Betretung des Studios erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer bei der Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständniserklärung erklärt sich der Kunde bereit alle rechtlichen Schritte gegen das Tattoo Studio oder den Tätowierer zu verzichten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der/des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nur an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben, wenn und soweit

  1. Dies zur Durchsetzung unserer rechtlichen Interessen erforderlich würde (Art. 6 Abs. 1(f) EU-DSGVO) oder wenn und soweit
  2. Hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1(c) EU-DSGVO), oder
  3. Dies zur Abwicklung eines Vertragsverhältnisses zwischen uns erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1(b) EU-DSGVO).